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Fürsorge

Warum klappst Du bei diesem ganzen Stress nicht einfach zusammen?     Keine Zeit!

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Gehe in Deiner Arbeit auf, nicht unter

Jaques Tati

Das BurnOut-Syndrom betrifft mittlerweile fast jeden vierten Arbeitnehmer in Deutschland.

Der Anteil der jährlichen AU-Ausfälle steigt kontinuierlich.

Waren es im Jahre 2004 noch durchschnittlich 11,1 Tage, beliefen sich die Ausfälle 2014 bereits auf 18,5 Fehltage.

Hinzu kommen weitere Erkrankungen mit psychosomatischem Hintergrund, wie z. B. Tinnitus, Sucht- und Abhängikeit, Rückenleiden, Essstörungen, etc.

Die Tendenz ist weiterhin stark ansteigend.

Die WHO prognostiziert, dass Krankheiten mit seelischem Hintergrund bis 2025 weltweit an erster Stelle, noch vor Krebserkrankungen, Rückenbeschwerden und Aids stehen werden. 

Fürsorge ist Vorsorge

Definition nach der DIN EN ISO 10075 - 1 (1a):

Psychische Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.

Mit Stand von Oktober 2013 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber ausdrücklich verpflichtet, die psychischen Belastungen bei der Arbeit zu beurteilen (§5 Arbeitsschutzgesetz).

Gemäß §10 hat der Arbeitgeber zudem Notfall-maßnahmen / Maßnahmen zur ersten Hilfe zu leisten. Diese Maßnahmen können auch auf akute Stress- und Burnout Situationen bezogen werden. 

  • Jeder Arbeitgeber muss angesichts zunehmender Arbeitsbelastung und ansteigender Zahlen bei den Krankheitsfällen und Ausfallzeiten und dadurch ebenfalls zunehmender Arbeitsbelastung damit rechnen, in Regress genommen zu werden. 

       -Achim Tom Schuler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht- 

  • Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Beurteilung der mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdung (§ 5 I ArbSchG i.V. mit § 618 BGB).

  • Vorwerfbare Fehler führen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

       -Dr. Klaus Gregor, Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg- 

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